Wie Sie Softwareentwicklung rechtssicher aus Deutschland auslagern – ohne DSGVO-Risiko
Die Auslagerung von Softwareentwicklungsprojekten ins Ausland ist für viele deutsche Unternehmen eine strategische Entscheidung: Sie verspricht mehr Flexibilität, schnellere Skalierung und oft auch geringere Kosten. Doch mit der Entscheidung für Outsourcing kommen auch rechtliche Anforderungen ins Spiel – insbesondere rund um den Datenschutz nach DSGVO.
In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Softwareentwicklung rechtssicher aus Deutschland auslagern können, ohne ein DSGVO-Risiko einzugehen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei DSGVO-konformem Outsourcing, AV-Verträgen, Auftragsverarbeitung im Ausland und der Wahl des richtigen Dienstleisters ankommt.
1. Verstehen Sie Ihre Rolle als Verantwortlicher nach DSGVO
Sobald Sie personenbezogene Daten an externe Dienstleister weitergeben – sei es zur Speicherung, Verarbeitung oder Analyse – gelten Sie als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO. Das bedeutet: Sie müssen sicherstellen, dass alle Datenverarbeitungen durch Dritte DSGVO-konform erfolgen. Dies gilt auch und besonders bei der Auslagerung von IT-Dienstleistungen, Webentwicklung oder Softwareentwicklung.
Typische Situationen:
- Externe Entwickler haben Zugriff auf Live-Datenbanken.
- Entwickler arbeiten mit Testsystemen, die personenbezogene Daten enthalten.
- Tools oder Plattformen von Drittanbietern werden in die Entwicklungsumgebung eingebunden.
In all diesen Fällen tragen Sie die volle Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Es reicht nicht aus, sich auf Aussagen der Dienstleister zu verlassen. Die DSGVO fordert, dass Sie „angemessene technische und organisatorische Maßnahmen“ treffen und dokumentieren.
Wichtige Begriffe, die Sie kennen sollten:
- Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag)
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Privacy by Design und Privacy by Default
Ein guter Dienstleister hilft Ihnen bei der Einhaltung dieser Pflichten aktiv mit – etwa durch Vorlagen, Auditberichte oder Sicherheitszertifikate.
2. Schließen Sie einen DSGVO-konformen AV-Vertrag mit dem Entwicklungspartner
Ein AV-Vertrag (auch bekannt als Datenverarbeitungsvertrag oder Data Processing Agreement) ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie einem Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Daten gewähren. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und stellt sicher, dass der Dienstleister Daten nur nach Ihren Weisungen verarbeitet.
Wichtige Inhalte eines DSGVO-konformen AV-Vertrags:
- Beschreibung der Art und des Umfangs der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen und Daten
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit
- Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung (z. B. Verschlüsselung, Zugriffsschutz)
- Regelungen zu Subunternehmern
- Regelungen zur Datenrückgabe oder Löschung nach Projektende
- Dokumentations- und Mitwirkungspflichten
Tipp: Nutzen Sie bewährte AV-Vertragsmuster, z. B. von der Datenschutzkonferenz (DSK) oder öffentlichen Institutionen. Doch Achtung: Der Vertrag allein reicht nicht. Er muss auch gelebt werden, d. h. Sie müssen kontrollieren, ob der Dienstleister sich an die getroffenen Vereinbarungen hält.
Bei Outsourcing ins Ausland, etwa nach Indien, ist besondere Vorsicht geboten: Sobald Daten in ein sogenanntes Drittland übermittelt werden, gelten strengere Anforderungen.
3. Beachten Sie die Regeln zur Datenverarbeitung in Drittländern (z. B. Indien)
Die DSGVO unterscheidet zwischen der Verarbeitung innerhalb der EU/des EWR und in sogenannten „unsicheren Drittländern“ wie Indien. Wenn Sie Softwareentwicklung auslagern und dabei personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden, müssen zusätzliche Schutzmechanismen implementiert werden.
Die wichtigsten Möglichkeiten:
- Abschluss der offiziellen EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) mit dem Dienstleister
- Ergänzend: Einholung von Transfer Impact Assessments (TIAs)
- Prüfung der Rechtslage im Zielland (z. B. Zugriffsmöglichkeiten durch Geheimdienste)
- Technische Schutzmaßnahmen wie End-to-End-Verschlüsselung oder Pseudonymisierung
Seit dem „Schrems II“-Urteil des EuGH 2020 ist klar: Selbst die Standardvertragsklauseln reichen nicht aus, wenn im Zielland kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass der Dienstleister nicht nur die Papiere unterzeichnet, sondern auch praktisch angemessene Datenschutzstandards umsetzt.
Alternativen:
- Speicherung und Verarbeitung sensibler Daten in der EU, nur anonymisierte Daten ins Drittland
- Einsatz europäischer Projektmanager mit Kontrollfunktion
- Kombination aus Offshore-Entwicklung und lokaler Beratung (z. B. Berliner Projektleitung + indisches Entwicklerteam)
4. Dokumentieren Sie alle Datenschutzmaßnahmen und prüfen Sie regelmäßig die Einhaltung
Die DSGVO verlangt nicht nur, dass Sie Maßnahmen ergreifen – sondern auch, dass Sie diese nachvollziehbar dokumentieren. Das betrifft auch Ihr Outsourcing-Projekt.
Wichtige Dokumente:
- Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Die AV-Verträge und SCCs
- Dokumentation der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- Nachweise zu Datenschutzschulungen des Dienstleisters
- Auditprotokolle oder Ergebnisberichte von Prüfungen
Regelmäßige Kontrollen sind Pflicht. Vereinbaren Sie mit Ihrem Partner interne Audits oder liefern Sie Checklisten zur Selbstbewertung.
Achten Sie auch auf folgende Fragen:
- Welche Mitarbeiter haben Zugriff auf welche Daten?
- Wie werden Daten übertragen (z. B. VPN, HTTPS, SFTP)?
- Gibt es Zugriffsprotokolle?
- Wie schnell reagiert der Dienstleister auf Datenschutzvorfälle?
Durch klare Zuständigkeiten und präventive Kontrollen können Sie große Risiken vermeiden und im Falle einer Datenschutzprüfung oder eines Incidents sofort reagieren.
5. Wählen Sie DSGVO-erfahrene Partner mit Hybridstruktur
Die beste rechtliche Absicherung hilft nichts, wenn der Outsourcing-Partner nicht mitspielt. Daher ist die Wahl des Dienstleisters der vielleicht wichtigste Baustein für DSGVO-konformes Outsourcing.
Achten Sie auf folgende Merkmale:
- Nachweisbare Erfahrung mit deutschen Kunden
- Kenntnisse in deutschen Datenschutzanforderungen
- Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten
- Hybridstruktur: Lokale Ansprechpartner in Deutschland + Offshore-Team
- Transparente Prozesse und Bereitschaft zur Auditierung
Ein Beispiel für ein solches Modell ist die Globeria Consulting GmbH: Mit Projektleitung und Datenschutzkompetenz in Berlin und einem dedizierten Entwicklerteam in Indien profitieren Kunden von Kostenvorteilen, ohne auf rechtliche Sicherheit und Qualität zu verzichten.
Fazit: Wer Softwareentwicklung aus Deutschland auslagert, muss nicht auf Datenschutz verzichten. Mit dem richtigen Setup, klaren Verträgen und einem DSGVO-konformen Dienstleister gelingt Outsourcing auch im Jahr 2025 sicher, skalierbar und wirtschaftlich.